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KÖNIG-RECHTSANWÄLTE

ist eine der in Rheinland-Pfalz führenden Rechtsanwaltskanzleien. Seit ihrer Gründung im Jahr 1957 hat sie sich stetig und erfolgreich weiterentwickelt und bietet Unter-nehmen, öffentlichen Auftraggebern und Privatpersonen in ganz Deutschland und auch grenz-überschreitend - insbesondere nach Luxemburg - eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung an.
Als Wirtschaftskanzlei liegen die Schwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern), gewerblichen Rechtsschutz, Schutz des geistigen Eigentums/IT, Bank- und Kapitalmarktrecht, Sanierungs-recht, Erbrecht/Vermögensnachfolge, Bau- und Architektenrecht sowie Strafrecht.

Die Kanzlei ist derzeit mit
13 spezialisierten Rechtsanwälten tätig, wobei 14 Fachanwaltschaften bestehen, und zwar im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapital-marktrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.

Die Rechtsanwälte sprechen deutsch, englisch, französisch und spanisch.

Unter der Seiten Rechtsgebiete finden Sie sämtliche Rechtsgebiete, auf denen die Kanzlei tätig ist. Von dort aus gelangen Sie sodann zu den hierfür spezialisierten, zuständigen Rechtsanwälten.

Auf der Seite Rechtsanwälte finden Sie weitere Informationen zu der Person und der Ausbildung des Rechtsanwaltes.