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Baurecht - Update
Aktualisiert: 8. Feb 2020
Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Am 31.03.2017 hat der Gesetzesentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung den Bundesrat passiert.
Die Änderungen fügen nun vier neue Vertragstypen (Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag) in das BGB ein.
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt. Es soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.