Über Benjamin Haßelbach

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Benjamin Haßelbach Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan), in Tarifvertragsverhandlungen sowie im Rahmen von Insolvenzen und Umstrukturierungen. Bei der Übertragung von Unternehmen profitieren Mandanten nicht nur von seiner arbeitsrechtlichen Expertise, sondern auch von seinen vertieften Kenntnissen im Gesellschaftsrecht, die er als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht einbringt.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und unterstützt Rechtsanwalt Haßelbach Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer in sämtlichen rechtlichen Belangen – von der Gründung über die Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen bis hin zur Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten.

Dozententätigkeit:

  • Dozent an der Fachhochschule Birkenfeld im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts
  • Dozent in der arbeitsrechtlichen Sonderveranstaltung für Referendare am LG Trier

Veröffentlichungen:

  • Mitautor des Onlinekommentars kommentar.de zu den §§ 621622624 BGB
  • Fachbeitrag „Kollektives Arbeitsrecht“ in Professor Schmidt – Grundlagen des Insolvenz und Sanierungsrechts

Rückruf von RA Benjamin Haßelbach

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