Über Michaela Porten-Biwer
Als Fachanwältin für Erbrecht ist Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie eine speziell auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse abgestimmte Nachfolge sicherstellen möchten. Sie berät bei der Gestaltung von Testamenten, der Gestaltung von Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge sowie bei lebzeitigen Übertragungen. Darüber hinaus vertritt Rechtsanwältin Porten-Biwer bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und unterstützt bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Auch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen gehört zu ihrem Leistungsspektrum.
Im Familienrecht begleitet Rechtsanwältin Porten-Biwer ihre Mandanten bei der präventiven Gestaltung von Eheverträgen als auch bei den mit einer Trennung und Scheidung anfallenden Rechtsfragen. Dazu zählen insbesondere Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich. Durch ihre frühere Tätigkeit beim Europäischen Parlament verfügt Rechtsanwältin Porten-Biwer über ein besonderes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen von EU-Beamten im Familienrecht.
Sonstiges: Mitglied NDEEX, Vorsitzende Trierer Anwaltverein, Regionalbeauftragte
Rückruf von RAin Michaela Porten-Biwer
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