Über Florian Lichtmeß
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Florian Lichtmeß auf die rechtssichere Begleitung von Bauvorhaben spezialisiert. Er unterstützt Bauherren, Architekten, Ingenieure, sowie die ausführenden Unternehmen bei der Gestaltung von Bauverträgen und Architektenverträgen, der Klärung von Haftungsfragen sowie der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Lichtmeß Gebietskörperschaften und sonstige öffentlich-rechtliche Auftraggeber im Bereich des öffentlichen Baurechts; dazu zählen insbesondere Genehmigungsverfahren, öffentlich-rechtliche Vertragsgestaltungen sowie die Begleitung von Infrastruktur- und städtebaulichen Projekten.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im gewerblichen Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Hier berät er insbesondere Eigentümer und Vermieter in Fällen, in denen baurechtliche und mietrechtliche oder wohnungseigentumsrechtliche Themen zusammentreffen – von der Planung über Umsetzung bis hin zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
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