Über Theresia Hancaryk
Rechtsanwältin Theresia Hanczaryk berät und vertritt Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Ihre Beratung umfasst unter anderem vertragliche Auseinandersetzungen, Schadensersatzfragen sowie die Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen darüber hinaus im Erbrecht und Steuerrecht.
Im Erbrecht berät Frau Hanczaryk umfassend zu Fragen der Vermögensnachfolge. Dazu gehören die Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, Fragen der Erbfolge und Pflichtteilsansprüche sowie die Begleitung bei der Nachlassabwicklung und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Im Steuerrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Hanczaryk bei steuerrechtlichen Fragestellungen sowie in Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im internationalen Steuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Bezug zu Luxemburg und bei Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
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