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Rechtsanwalt Benjamin Haßelbach 

Rechtsanwalt Benjamin Haßelbach berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen sowie (leitende) Angestellte auf sämtlichen Gebieten des Individualarbeitsrechtes  und des kollektiven Arbeitsrechtes. Sein zweiter Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht in welchem er insbesondere Handelsvertreter, Gesellschafter sowie (mittelständische) Gesellschaften berät und vertritt.

 

Rechtsanwalt Benjamin Haßelbach studierte Rechtswissenschaften in Trier. Bereits im Studium spezialisierte er sich auf das Arbeitsrecht.
Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen, welches er 2011 mit Prädikat ablegte, absolvierte er sein Rechtsreferendariat unter anderem in dem arbeitsrechtlichen Dezernat der internationalen Kanzlei CMS Hasche Sigle Köln sowie der Rechtsabteilung eines internationalen Versicherungskonzerns.
Sein Zweites Juristisches Staatsexamen schloss er mit erneuter Schwerpunktsetzung im Arbeitsrecht ebenfalls sehr erfolgreich ab.
Er ist als Lehrkraft in den arbeitsrechtlichen Sonderveranstaltungen am Landgericht Trier sowie als Dozent des „Birkenfelder Instituts für Ausbildung und Qualitätssicherung im Insolvenzwesen“ der Hochschule Trier tätig.
Herr Rechtsanwalt Haßelbach kommentiert darüber hinaus arbeitsrechtlich folgende relevante Normen des BGB:
§ 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
§ 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Aufgrund der Vielzahl der Schnittstellen zwischen dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisierte sich Rechtsanwalt Benjamin Haßelbach im Jahr 2019 auch auf den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.
E-Mail-Adresse: benjamin.hasselbach@koenig-rechtsanwaelte.de
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Kommentar
Sekretariat
 
Frau Erika Schumacher
Telefon: +49 (0) 651 - 970 40 31
Telefax: +49 (0) 651 - 970 40 70
E-Mail: erika.schumacher@koenig-rechtsanwaelte.de
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