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Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer 

Rechtsanwältin Porten-Biwer ist ausschließlich im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts tätig. Sie wurde 2010 zur Fachanwältin für Familienrecht und 2011 zur Fachanwältin für Erbrecht ernannt. Seit 2013 ist sie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V.)

Sie ist Mitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. und Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins für den OLG-Bezirk Koblenz.

2023 wurde sie vom Magazin Focus Spezial „Recht und Rat“ als Top-Rechtsanwältin für Erbrecht in Deutschland gelistet.


Im Erbrecht bezieht sich ihre Tätigkeit insbesondere auf folgende Schwerpunkte:

  • Testamentsgestaltung

  • Gestaltung von Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge/lebzeitiger Übertragungen

  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

  • Vertretung und Beratung bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen/Vermächtnisansprüchen

  • Testamentsvollstreckungen


Im Familienrecht begleitet Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer ihre Mandanten bei der Gestaltung von Eheverträgen wie auch der Trennung und Scheidung und der damit anfallenden Rechtsfragen. 

 

Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier mit dem Wahlfach-Schwerpunkt Familien- und Erbrecht.

Nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums war sie mehrere Monate im Europäischen Parlament in Frankreich (Straßburg) sowie Belgien (Brüssel) tätig.

Im Jahr 2007 wurde sie zur Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet seitdem in der Kanzlei König Rechtsanwälte.
 

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Sekretariat
 
Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Helena Schwarz
Telefon: +49 (0) 651 - 970 40 32
Telefax: +49 (0) 651 - 970 40 70
E-Mail: helena.schwarz@koenig-rechtsanwaelte.de

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