Arbeitsrecht / Sportrecht
Causa Anton Gavel – ein Lehrstück für den Profibasketball
Die Trennung von Anton Gavel und Bamberg ist sportlich ein Paukenschlag – arbeitsrechtlich aber vor allem ein Musterfall dafür, wie digitale Vertragsabschlüsse im Profisport schiefgehen können. Im Zentrum steht die Frage: War der befristete Arbeitsvertrag wirklich wirksam befristet – oder „nur“ ein normal kündbarer Dauervertrag?
Im Basketball ist es Standard, Verträge vorab digital abzuschließen: Spieler oder Trainer sitzen in den USA, der Club in Deutschland – niemand schickt mehr einen Boten mit Papiervertrag ins Flugzeug. Man einigt sich per Mail, schickt PDF-Versionen hin und her, manchmal unterschreibt jemand auf dem Tablet mit Apple Pen. Praktisch ist das allemal, rechtssicher aber nur, wenn man die Formvorgaben des Gesetzes beachtet.
Für befristete Arbeitsverträge schreibt § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz in Verbindung mit § 126 BGB die Schriftform vor. Wird die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt, braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB). Das ist gerade nicht die hingekritzelte Unterschrift mit dem Apple Pen unter einem PDF, sondern ein Signaturverfahren, bei dem sich der Vertragspartner vorher technisch verlässlich identifiziert – etwa über Dienste wie Docusign mit entsprechendem Verifizierungs- und Identitätsnachweis. Fehlt diese qualifizierte elektronische Signatur, ist die Befristungsabrede formunwirksam.
Genau hier liegt der Knackpunkt in der Causa Gavel: Offenkundig wurde der befristete Vertrag digital geschlossen, ohne dass beide Seiten eine qualifizierte elektronische Signatur genutzt haben. Damit ist die Befristung unwirksam, der Vertrag gilt rechtlich als unbefristet. Ergebnis: Der Club kann das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, statt an die Restlaufzeit der Befristung gebunden zu sein. Aus Sicht von Anton Gavel und auch aus Sicht mancher Vereinsvertreter mag das enttäuschend sein – juristisch ist es die zwingende Folge der nicht eingehaltenen Form.
Die Causa Gavel zeigt, wie schnell sportliche Planung an einer formunwirksamen Befristung scheitert. Wer im Profibasketball Verträge digital schließt, sollte daher:
Befristete Arbeitsverträge entweder weiter klassisch in Schriftform (Papier, eigenhändige Unterschriften beider Seiten) abschließen oder konsequent auf qualifizierte elektronische Signaturen setzen und interne Standards dafür etablieren.
Digitalisierung ersetzt nicht das Recht. Wer digitale Geschwindigkeit will, muss die rechtlichen Spielregeln kennen – sonst wird aus der vermeintlich sicheren Befristung über Nacht ein ordentlich kündbarer Dauervertrag.
Sie schließen im Profisport Verträge digital ab oder sind von einer möglicherweise formunwirksamen Befristung betroffen? Wir prüfen die Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen Ihrer Verträge und beraten Sie individuell.











