15. Juni 2026

KI-Haftung: LG Hamburg zum Persönlichkeitsrecht

IT-Recht / Zivilrecht  ·  LG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2025 – Az. 324 O 461/25

Haftung für KI-generierte Falschbehauptungen: LG Hamburg stärkt Persönlichkeitsrecht

Wer KI-generierte Inhalte über einen eigenen Social-Media-Account veröffentlicht, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Aussage „nur von der KI“ stammt. Das Landgericht Hamburg hat klargestellt: Auch KI-generierte unwahre Tatsachenbehauptungen können Persönlichkeitsrechte verletzen — und der Betreiber des Accounts haftet dafür.

Das Landgericht Hamburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem über den X-Account des KI-Chatbots „Grok“ eine Aussage über den Verein Campact veröffentlicht wurde. In dem Beitrag wurde behauptet, der Verein erhalte staatliche Fördermittel beziehungsweise Bundesmittel für seine Tätigkeit. Campact bestritt dies und ging im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung der Aussage vor.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Nach Auffassung des LG Hamburg handelte es sich bei der Behauptung um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die das Vereinspersönlichkeitsrecht verletzt. Entscheidend war dabei nicht, ob die Aussage von einem Menschen formuliert oder automatisiert durch eine KI erzeugt wurde. Maßgeblich ist vielmehr, wie der durchschnittliche Empfänger die Äußerung versteht und ob sie rechtlich zulässig ist.

KI ist kein Haftungsfreibrief

Besonders praxisrelevant ist die klare Aussage des Gerichts, dass sich der Betreiber eines Accounts KI-generierte Aussagen zurechnen lassen muss, wenn er diese über seinen Account öffentlich zugänglich macht. Die Antragsgegnerin hatte sich die Inhalte nach Auffassung des Gerichts jedenfalls dadurch zu eigen gemacht, dass sie diese auf ihrem Account präsentierte.

Das Argument, der Beitrag sei von einer KI erstellt worden, änderte daher nichts an der äußerungsrechtlichen Bewertung. Nach dem Gericht sei auch nicht anzunehmen, dass Nutzer Aussagen eines KI-Accounts automatisch weniger ernst nehmen. Im Gegenteil: Wenn eine KI den Eindruck erweckt, faktenbasiert zu arbeiten, können Nutzer den Aussagen sogar eine besondere tatsächliche Aussagekraft beimessen.

Einstweilige Verfügung wegen fortdauernder Rechtsverletzung

Das LG Hamburg bejahte zudem die Dringlichkeit im einstweiligen Rechtsschutz. Der Beitrag war weiterhin abrufbar, sodass die Persönlichkeitsrechtsverletzung fortdauerte. Gerade bei online veröffentlichten Inhalten kann deshalb ein schnelles gerichtliches Vorgehen erforderlich und zulässig sein.

Für Betroffene bedeutet dies: Wer durch eine falsche KI-generierte Aussage auf einer Plattform in seinen Rechten verletzt wird, muss nicht abwarten. Unterlassungsansprüche können auch kurzfristig im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

Bedeutung für Unternehmen, Plattformen und Account-Betreiber

Die Entscheidung zeigt deutlich: Wer KI-Systeme einsetzt, um Inhalte öffentlich zu verbreiten, trägt Verantwortung für diese Inhalte. Unternehmen, Plattformbetreiber und Social-Media-Verantwortliche sollten sich nicht darauf verlassen, dass der Hinweis auf eine KI-generierte Erstellung genügt, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Vielmehr werden Prüf- und Kontrollmechanismen immer wichtiger. Dies gilt insbesondere dann, wenn KI-Systeme Aussagen über konkrete Personen, Unternehmen, Vereine oder sonstige Organisationen treffen. Unwahre Tatsachenbehauptungen können Unterlassungs-, Beseitigungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche auslösen.

Praxishinweis

Wer KI-generierte Inhalte nutzt oder veröffentlicht, sollte klare interne Prozesse schaffen. Dazu gehören insbesondere eine vorherige Prüfung sensibler Aussagen, Filtermechanismen gegen rechtsverletzende Inhalte sowie klare Verantwortlichkeiten für veröffentlichte Beiträge. Für Betroffene empfiehlt sich eine schnelle Dokumentation der Rechtsverletzung, etwa durch Screenshots, URL-Sicherung und anwaltliche Prüfung möglicher Unterlassungsansprüche.

Fazit

Die Entscheidung des LG Hamburg ist ein wichtiger Baustein für die rechtliche Einordnung KI-generierter Inhalte. Sie macht deutlich: Der Einsatz künstlicher Intelligenz ändert nichts an den Grundsätzen des Persönlichkeits- und Äußerungsrechts. Wer unwahre oder ehrverletzende Aussagen öffentlich verbreitet, kann hierfür haften — auch dann, wenn die Aussage von einer KI stammt.

Sie sind von einer unwahren KI-generierten Aussage betroffen oder verantworten Inhalte, die mit KI erstellt werden? Wir prüfen Ihre Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bzw. Ihre Haftungsrisiken und beraten Sie individuell.

In diesem Artikel:
Haftet man für Falschbehauptungen, die eine KI erzeugt hat? Das LG Hamburg sagt ja: Wer KI-generierte Inhalte über seinen Social-Media-Account verbreitet, macht sie sich zu eigen und haftet bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der Hinweis „nur von der KI“ schützt nicht.
Jetzt teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram