Allgemeines Zivilrecht
Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten wir Sie selbstverständlich auch umfassend und kompetent allgemeinen Zivilrecht. Zum allgemeinen Zivilrecht zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kaufverträgen, Mietverträgen oder Dienst- bzw. Werkverträgen.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie zuverlässig insbesondere bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Bestehen von Mängeln. Wir prüfen, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, Ansprüche aus Garantie bestehen, Minderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Wir übernehmen für Sie das Forderungsmanagement und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von berechtigten Forderungen sowie Abwehr von unberechtigten Forderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen und Vollstreckungsbescheiden.
Im Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen prüfen wir, ob die Ausübung eines Widerrufsrechts in Betracht kommt oder ob Kündigung möglich ist.
Wir werden für Sie auch schon vor Eintritt eines Schadensfalls tätig und unterstützen Sie bei dem Entwurf eines Vertrages und beraten Sie im Hinblick auf die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeines Vertragsrecht
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Vertragsgestaltung
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Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Verhandlung
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Vorkaufsrecht
Kaufvertrag / Kaufrecht
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Erstellung von Kaufverträgen
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Gewährleistungsrecht
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Rücktritt vom Kaufvertrag
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Minderung des Kaufpreises
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Schadensersatz wegen Mangel
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Anspruch auf Garantie
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Forderungseinzug
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Forderungsvollstreckung
Mietvertrag / Mietrecht
Werkvertrag / Werkrecht
Dienstvertrag / Dienstrecht
Dauerschuldverhältnisse
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Widerruf / Kündigung von Abonnements
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Abo-Falle
Recht der unerlaubten Handlung / Deliktsrecht
Ungerechtfertigte Bereicherung
Nachbarschaftsrecht
Forderungsmanagement
Abmahnung
Vollstreckungsbescheid
Bürgschaft