Arbeitsrecht
Als spezialisierter Wirtschaftskanzlei liegt eine der wesentlichen Kompetenzen unserer Kanzlei im Arbeitsrecht. Mit vier Fachanwälten für Arbeitsrecht stehen wir Arbeitgebern, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern regional im Großraum Trier/Mosel, überregional, das heißt im gesamten Bundesgebiet sowie bei länderübergreifenden Sachverhalten seit Jahren kompetent zur Seite.
Das arbeitsrechtliche Know-How unserer Kanzlei wird dabei im Bereich einfacher täglicher Personalangelegenheiten über komplexe Umstrukturierungs-, Restrukturierungs- und Sanierungsprojekte von Unternehmen jeglicher Größe und Branche (darunter auch international tätige Unternehmen und Konzerne sowie große mittelständische Unternehmen) sehr erfolgreich genutzt.
Auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine zeitnahe und herausragende arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung profitieren von der mandantennahen Betreuung, insbesondere bei der Begründung und Auflösung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und damit einhergehender Fragestellungen.
Wir stehen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen im Arbeitsrecht kompetent und zeitnah beratend und vertretend zur Seite:
Arbeitsvertrag
-
Verhandlung, Formulierung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Zielvereinbarungen
-
Gestaltung von Musterarbeitsverträge
-
Befristeter / unbefristeter Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag Vollzeit / Teilzeit (geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone)
Kündigung/Abmahnung
-
Risikoabschätzung und strategische Beratung
-
Vorbereitung von Kündigungen (Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen Anhörung des Betriebsrates, Interessenausgleich und Sozialplan, Konsultationsverfahren und Erstellung der Massenentlassungsanzeige)
-
Gestaltung Kündigung und Aufhebungsvertrag
-
Kündigungsschutzklage bei fristloser / außerordentlicher Kündigung, ordentlicher Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung, personenbedingter Kündigung, betriebsbedingter Kündigung sowie Änderungskündigung
-
Verhandlung von Abfindungen
Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht)
-
Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Tarifverträgen, insbesondere Sanierungstarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
-
Prüfung von Mitbestimmungsrechten
-
Vertretung in der Einigungsstelle, Schilichtungsstelle oder arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren
Umstrukturierung sowie Restrukturierung und Sanierung
-
Personalabbau
-
Outsourcing / Betriebsübergang
-
Beratung und Vertretung im Rahmen der Insolvenz
Sonstiges Arbeitsrecht
-
Versetzung
-
Urlaub
-
Lohn/Gehalt
-
Mindestlohn
-
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
-
Gratifikationen, Tantieme, Bonus
-
Anspruch auf Teilzeitarbeit
-
Zeugnis
-
Mobbing
-
Arbeitnehmerüberlassung /Entsendung
-
betriebliche Altersversorgung
-
sämtliche Angelegenheiten i.V.m. der Ausbildung