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Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten Sie im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Eine umfassende und kompetente Beratung ist hier durch unseren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gewährleistet.

Unsere Schwerpunkte liegen in der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden, insbesondere im Bankvertragsrecht sowie der Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bankensektor.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Kreditvertragsrecht und die Kreditsicherung. Hier überprüfen und gestalten wir Verträge insbesondere im Finanzierungsverträge im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf. Weiter beraten wir Sie umfassend im Leasing- und Darlehensrecht.

Viele Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen sind fehlerhaft. Das eröffnet Ihnen als Verbraucher noch Jahre nach Abschluss Ihres Kreditvertrags die Möglichkeit von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Wir Ihre Erfolgsaussichten und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, nötigenfalls gerichtlich.

Auch im Bereich des Kapitalmarktrechts beraten wir Sie kompetent. Der Kapitalmarkt ist ein komplexes Wirtschaftssystem, das seinen ganz eigenen Regeln folgt. Wertpapierhandel und Investment-Geschäfte sind hochkomplex. Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt die Prüfung von Haftungsfällen im Rahmen der Anlageberatung ein.  

Schlagworte

  • Bankrecht

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Bankvertragsrecht

  • Konto

  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft

  • Widerruf von Kreditverträgen

  • Zahlungsverkehr

  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr

  • EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking

  • Kreditkartengeschäft

  • Factoring/Leasing

  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte

  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht

  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht

  • sonstige Bankgeschäfte, insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft

  • Finanzkommissionsgeschäft

  • Depotgeschäft

  • Garantiegeschäft

  • Emissionsgeschäft

  • Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft

  • Kapitalmarkt

  • Kapitalanlage

  • Wertpapierhandel

  • Investmentgeschäft

  • alternative Anlageformen

  • Vermögensverwaltung

  • Vermögensverwahrung

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Rechtsanwalt Gerrit Strotmann, LL.M.

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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