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Bau- und Architektenrecht

Im privaten Bau- und Architektenrecht vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Lichtmeß, Fachanwalt für Bau-  und Architektenrecht, in sämtlichen Fragen rund um das Thema Bauen. Wir beraten und vertreten Bauherren, Unternehmer, Planer und Fachplaner, Projektsteuerer sowie Bauträger. Um langjährige Prozesse zwischen den am Bau Beteiligten zu vermeiden, sind wir von Anfang an bemüht eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Wir stehen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen im Baurecht beratend und vertretend zur Seite:


Privates Baurecht

Das Private Baurecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. Wir vertreten Bauherren und Auftragnehmer von Beginn an bis zum Abschluss der jeweiligen Bauprojekte. Kaum ein Bauprojekt kommt ohne Streitigkeiten unter den am Bau Beteiligten aus. Unsere Tätigkeit versucht Streitigkeiten durch eine klare Vertragsgestaltung zu vermeiden und bietet im Konfliktfall eine schnelle und lösungsorientierte Vertretung. Zum Rechtsgebiet des privaten Baurechts gehört ebenfalls das private Nachbarrecht.

 

Architektenrecht

Das Architektenrecht beruht inhaltlich auf einer im Einzelnen kaum noch überschaubaren Rechtsprechung. Mandate im Architektenrecht betreffen im weitaus überwiegenden Fall Streitigkeiten über zu zahlende Honorare bzw. die Haftung der am Bau beteiligten Planer, d.h. insbesondere Architekten und Ingenieure. Die Beratung und Vertretung betrifft insbesondere die Bereiche Architektenvertragsrecht, das Honorarrecht sowie das Haftpflichtrecht.

 

Bauträgerrecht

Das Recht der Bauträger vereint schwierige und komplexe Rechtsbeziehungen. Hier gibt es insbesondere schwierige Fragen im Zusammenhang mit Bauträger, Käufer und finanzierender Bank im Auge zu behalten. Wir begleiten Sie hier von der Überarbeitung der Vertragsentwürfe, über die notarielle Beurkundung bis hin zur Abwicklung.

Neues Bauvertragsrecht

Zum 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das für alle Bauverträge gilt, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Aus der Gesetzesänderung ergeben sich zahlreiche Neuerungen, auf die sich die am Bau Beteiligten einzustellen haben. Hier dürfte gerade im Bereich der Vertragsgestaltung erheblicher Anpassungsbedarf bestehen. Wir bereiten Sie gerne auf die neue Gesetzeslage vor und helfen bei der Anpassung ihrer Verträge.

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Rechtsanwalt Kilian Huber
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Florian Lichtmeß
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Rechtsanwältin Silvia Sommer-Radke
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht | Mediatorin

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