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Bußgeldsachen

Unser Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahrens.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt und ahndet in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor allem Verstöße, die im öffentlichen Straßenverkehr geschehen.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahrensstadien. Hier ist oft schnelles Handeln erforderlich, da die Rechtschutzmöglichkeiten nur innerhalb kurzer Fristen bestehen. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich.  Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid. Viele Bußgeldbescheide leiden an formellen oder materiellen Mängeln. Um diese aufzufinden ist die Expertise eines Spezialisten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts unabdingbare Voraussetzung.

Wir nehmen für Sie Einsicht in die Bußgeldakte. Erst nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage lässt sich erkennen, ob der geahndete Verstoß ordnungsgemäß und lückenlos dokumentiert wurde. 

Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten verteidigen wir Sie selbstverständlich in sämtlichen weiteren Ordnungswidrigkeiten, wie etwa bei dem Vorwurf der Ruhestörung/Lärmbelästigung oder bei Meldepflichtverstößen.

 

Schlagworte

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Rotlichtverstöße

  • Sicherheitsabstand

  • Benutzen des Mobiltelefons

  • Überholverstöße

  • Falschparken

  • Fahrzeugmängel

  • Anhörungsbogen

  • Fahrverbot

  • Verwarngeld

  • Verwarnung

  • Bußgeld

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Justizrat Rechtsanwalt Günther Maximini
Fachanwalt für Strafrecht

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Rechtsanwalt Christopher Roth
Rechtsanwalt

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