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Datenschutz- und IT-Recht

Die Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelt sich ständig weiter und stellt Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer vor unterschiedliche Herausforderungen: Neue Produkte, neue Leistungen und neue Geschäftsmodelle bedürfen einer Analyse der Chancen und Risiken, vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Verträge, Unternehmensrichtlinien und Vereinbarungen müssen rechtssicher so gestaltet werden, dass sie künftige Entwicklungen antizipieren. Auch führt eine stärkere Sensibilität für Compliance-relevante Themenbereiche wie z.B. Datenschutz und Datensicherheit zu erhöhten Anforderungen im Unternehmen.

 

Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Bereich Datenschutz und IT Recht, insbesondere in folgenden Segmenten:  

 

Datenschutz

  • Datenschutz beim Erfassen und Speichern von Arbeitnehmerdaten in Betrieb oder Konzern

  • Beratung und Unterstützung bei der Ausgestaltung und dem Aushandeln von Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz

  • Arbeitnehmerdatenschutz

  • Datenschutz beim Outsourcing

  • Erstellung und Überprüfung von Datenschutzhinweisen

  • Gestaltung und Prüfung von Einwilligungserklärungen

  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

  • Korrespondenz mit Datenschutzbehörden

  • Schulungen im Datenschutz

  • Rechtliche Prüfung und Bewertung komplexer Datenschutzverhalte

  • Koordinierung von Datenschutzprojekte

  • Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen (Merger & Acquisitions)

IT

  • Softwareüberlassungsverträge

  • Lizenzverträge

  • Outsourcing-Verträge

  • Softwareerstellungsverträge / Projektverträge

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Rechtsanwalt Alexander Z. Bergweiler

Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Sportrecht

RA Gerrit Strotmann

Rechtsanwalt Gerrit Strotmann, LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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