Erbrecht
In erbrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen ist unsere Kanzlei qualifizierter Ansprechpartner. Zwei Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen für Ihre eigene Nachlassplanung als auch bei Fragen im Erbfall zur Verfügung.
Das Recht der Testierfreiheit ermöglicht Ihnen, selbst Ihren Nachlass zu planen. Durch Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrag können Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen verteilt wird. Wer keine letztwillige Verfügung errichtet, wird nach der gesetzlichen Erfolge beerbt. Dies hat nicht selten zur Folge, dass das Vermögen nicht nach den Wünschen des Verstorbenen verteilt wird und dass Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses geführt werden müssen.
Nicht nur für den Fall des Todes, sondern auch für den Krankheitsfall sollte Vorsorge getroffen werden. Durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer für Sie im Falle der Geschäftsunfähigkeit tätig werden kann und somit einen gerichtlich bestellten Betreuer vermeiden. Im Rahmen einer Patientenverfügung können Sie Anordnung für die medizinische Versorgung im Krankheitsfall treffen.
Zum eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Familie helfen wir Ihnen bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung und stehen Ihnen unter anderem in folgenden Bereichen beratend zur Seite:
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Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag)
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Errichtung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge/lebzeitiger Übertragungen
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Gründung einer Stiftung
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Planung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge
Nach dem Tod einer nahestehenden Person ist es oft besonders schwierig, sich mit rechtlichen Themen auseinandersetzen zu müssen. Im Erbfall bedarf es einer einfühlsamen, aber auch konsequenten Unterstützung. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.
Im Erbfall stehen wir Ihnen insbesondere für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:
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Vertretung und Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
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Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
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Durchsetzung/Abwehr erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteilsanspruch, Vermächtnisanspruch etc.)
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Vertretung im Erbscheinverfahren
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Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren
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Durchführung einer Mediation
Medien dazu: