Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht
Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Sie umfassend und kompetent in sämtlichen Fragen des internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts.
Der Standort Trier ist gekennzeichnet von grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Nähe zu Luxemburg und Frankreich verpflichtet jede hier tätige Wirtschaftskanzlei auch Kompetenz im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht anzubieten. Selbstverständlich kooperieren wir hier seit Jahren erfolgreich mit Kollegen aus den jeweiligen Ländern.
Einen wesentlichen Schwerpunkt unsere Beratungstätigkeit bildet daher die Gründung von Zweigniederlassungen in Deutschland. Zudem unterstützen wir Sie zielführend bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen.
Im Internationalen Handelsrecht sind grenzüberschreitende Sachverhalte im B2B-Bereich an der Tagesordnung. Unsere Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung bei der Gestaltung von Verträgen mit grenzüberschreitenden Bezug.
Die Kooperation mit unseren ausländischen Partnerkanzleien erlaubt es uns zudem ein effektives Forderungsmanagement für Sie sowohl im In- und Ausland zu betreiben.
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