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Sportrecht

Unsere Kanzlei berät seit Jahren Vereine, Verbände und Sportler im Bereich des Sportrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in den Bereichen des Sportarbeitsrechts, der Betreuung von Vereinen, professionellen Sportlern, Trainern sowie Vermittler- und Berateragenturen. Wir beraten und unterstützen unsere Auftraggeber bei der Verhandlung, Ausgestaltung und Erstellung von Spieler-und Trainerverträgen, Aufhebungsverträgen, Vermittlerverträgen und Transfervereinbarungen. Zudem vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Verfahren vor Verbands- und Schiedsgerichten sowie staatlichen Gerichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Sanierungsberatung von professionellen Sportvereinen bzw. Kapitalgesellschaften. Seit 2020 ist Herr Rechtsanwalt Bergweiler der erste Fachanwalt für Sportrecht in Rheinland-Pfalz.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des Sportrechts:

  • Sportarbeitsrecht, insbesondere Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge

  • Betreuung von Sportlern im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts

  • Sanierungsrecht, Sanierungsberatung

  • Sporthaftungsrecht, insbesondere Vereins- und Organhaftung, Haftung von Gesellschaftern, Veranstaltern und Sponsoren, Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten

  • Lizenzverfahren

  • Transferrecht, Transfervereinbarungen, Vermittlerverträge, Ausbildungsentschädigungen

  • Schiedsverfahren, insbesondere Verfahren vor den Sportgerichten

  • Ausländerrecht, insbesondere Verbandsregelungen, Aufenthaltsrecht, sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen

  • Sicherheitsrecht, insbesondere Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen der Verbände, Stadionverbote

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Rechtsanwalt Alexander Z. Bergweiler

Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Sportrecht

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