Testamentsvollstreckung
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, möchte für eine gerechte und zügige Aufteilung des Nachlasses Sorge tragen.
Durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie die Umsetzung Ihres letzten Willens sicher.
Die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder Nachlassverwaltung einem Testamentsvollstrecker zu übertragen, hat folgende Vorteile:
-
Arbeitsentlastung für die Erben
-
Friedensstiftung
-
Durchsetzung des Erblasserwillens
-
Schutz minderjähriger Erben
-
Schutz behinderter Erben
-
Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern
Die Nachlassabwicklung umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten:
-
Sicherung des Nachlasses
-
Wohnungsauflösung
-
Sichtung sämtlicher Unterlagen
-
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
-
Prüfung bestehender Verträge
-
Einziehung fälliger Forderungen
-
Zahlung von Rechnungen
-
Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
-
Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
-
Verwertung des Nachlassvermögens
-
Aufteilung des Nachlasses
Der Erfolg der Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der damit beauftragten Person. Das Amt erfordert neben der fachlichen Kompetenz ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs-, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht sind als Testamentsvollstrecker zertifiziert (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.).
Folgende Aufgaben im Bereich der Testamentsvollstreckung werden durch uns erledigt:
-
Übernahme des Amtes der Testamentsvollstreckung
-
Durchführung der Testamentsvollstreckung
-
Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern bei der Ausführung des Amtes
-
Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Testamentsvollstrecker
Medien dazu: