Vergaberecht
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt eine besondere Herausforderung dar. Das Vergaberecht unterliegt im besonderen Maße europarechtlichen Regelungen. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Bietern herzustellen – europaweit.
Wir beraten regelmäßig die öffentliche Hand bei der Gestaltung von Ausschreibungen. Hier beginnt unsere Tätigkeit bereits bei der Bedarfsplanung und geht über in die rechtssichere Vergabe des Auftrags an einen Bieter.
Für Mitbewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, übernehmen wir die Vertretung im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Wir stellen für Sie den Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer.
Öffentliche Auftraggeber, wie etwa Gemeinden, Landkreise oder andere Behörden beraten wir bereits bei Beginn der Planung von Bauvorhaben. Wir prüfen, ob eine Pflicht zur Ausschreibung besteht und übernehmen die rechtliche Gestaltung sowie Verhandlungsführung mit den Bietern.
Schlagworte
-
Bedarfserstellung
-
Ausschreibung
-
Angebote
-
Beihilferecht
-
Öffentliches Preisrecht
-
Verhandlungsführung