top of page

Verwaltungsrecht

Zu unseren Mandanten gehören zahlreiche Träger der öffentlichen Hand, wie Krankenhäuser, Kommunen oder Städte. Unsere Anwälte kommen damit selbstredend auch mit verwaltungsrechtlichen Fragestellungen in Kontakt und beraten Sie umfassend und kompetent im gesamten Verwaltungsrecht.

Wir legen für Sie Widerspruch gegen einen rechtswidrigen behördlichen Bescheid ein. Im Fall einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten einer Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Leistungs-  oder (Fortsetzungs-)Feststellungsklage. Oft ist schnelles Handeln erforderlich. Deshalb vertreten wir Sie auch im einstweiligen / vorläufigen Rechtsschutz und stellen Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Wesentlicher Schwerpunkt ist hier auch die Vertretung in gewerberechtlichen Angelegenheiten. Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis bzw. Genehmigung durch, wenn die Aufsichtsbehörde Ihnen ihre Gewerbegenehmigung unberechtigt nicht erteilt.

Im öffentlichen Baurecht steht Ihnen unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht[Verlinkung setzen] kompetent zur Seite.

Unsere Tätigkeitsfelder im Verwaltungsrecht:

  • Abfallrecht

  • Amts- und Staatshaftungsrecht

  • Baulandumlegung & Flurbereinigung

  • Bauplanungs- & Bauordnungsrecht

  • Bergrecht – Abgrabungsrecht (Rohstoffsicherung)

  • Bodenschutzrecht

  • Denkmalschutzrecht

  • Enteignungs- & Entschädigungsrecht

  • Fachplanungsrecht

  • Immissionsschutzrecht

  • Kommunalrecht

  • Naturschutzrecht

  • Polizei- & Ordnungsrecht

  • Städtebauliche Sanierung

  • Straßen- & Wegerecht

  • Wasserrecht

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

  • Feststellungsklage

  • Widerspruch

  • Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • Wiederherstellung der aufschieben Wirkung

  • Öffentliches Baurecht

RA Florian Lichtmeß

Rechtsanwalt Florian Lichtmeß

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

RAin Silvia Sommer-Radke

Rechtsanwältin Silvia Sommer-Radke

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht | Mediatorin

bottom of page