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Rechtsanwalt Gregor Lambertz 

Nach sehr gutem Abschluss einer Ausbildung als Landesbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen studierte Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz an der Juristischen Fakultät der Universität Trier Rechtswissenschaften.

 

Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen, welches er 1995 mit Prädikat ablegte, war er während des Rechtsreferendariates als zivilrechtlicher Dozent für ein juristisches Repetitorium in Hessen (Frankfurt am Main), Baden-Württemberg (Mannheim), Rheinland-Pfalz (Mainz) und dem Saarland (Saarbrücken) tätig. Nach seinem Rechtsreferendariat gelang es ihm, 1996 auch das Zweite Juristische Staatsexamen mit Prädikat abzuschließen.

 

Während seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit ab 1997 spezialisierte er sich in seinen Kernkompetenzen auf zwei Rechtsgebiete, nämlich das Arbeits- und das Erbrecht einschließlich aller dazugehörenden Nebengebiete.

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz als Fachanwalt für Arbeitsrecht Konzerne, klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) und Betriebe im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen, die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensverkäufen und Unternehmenskäufen sowie die arbeitsrechtliche Beratung bei Umwandlungen, Fusionen und Abspaltungen.

 

Auch ist er sehr häufig auf Arbeitgeberseite in Tarifvertragsverhandlungen mit Gewerkschaften sowie auch in Einigungsstellenverfahren als juristischer Berater oder als Beisitzer eingebunden. Vertretungsbefugt ist Rechtsanwalt Gregor Lambertz an allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie am Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

 

Weiterhin ist er als Lehrkraft in den arbeitsrechtlichen Sonderveranstaltungen am Landgericht Trier zur Ausbildung der Rechtsreferendare sowie auch als Dozent im Rahmen des Masterstudienganges an der Hochschule in Birkenfeld zu dem Thema "Personelle Restrukturierung in Krise und Insolvenz" sowie des Weiteren ebenfalls als Dozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung zu dem Thema „Besonderer Kündigungsschutz und allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes“ tätig. Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz ist des Weiteren durch das Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz als Prüfer des Wahlfachs Arbeitsrecht seit bereits über fünf Jahren und für die nächsten fünf Jahre in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bestellt.

 

Seit neun Jahren in Folge (2013/14, 2014/15, 2015/16, 2016/17, 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21, 2021/22) wurde er von dem Verlag Best Lawyers und dem Handelsblatt als "One of the best lawyers in labor and employment law international" ausgezeichnet, zuletzt am 24.06.2022.

 

Fachanwalt für Erbrecht

 

Im Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz vor allem in der Gestaltungsberatung bei lebzeitigen Vermögensübertragungen/vorweggenommener Erbfolge sowie bei der Beratung hinsichtlich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (einseitige Testamente/gemeinschaftliche Testamente/Erbverträge) tätig. Als Partner der Kanzlei begleitet er gemeinsam mit seinem Kollegen, Herr Rechtsanwalt Gerrit Strotmann, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht darüber hinaus Unternehmensnachfolgegestaltungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Gregor Lambertz ist die Durchführung von Testamentsvollstreckungen sowie die Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern in komplexen erbrechtlichen Verfahren. Spezialkenntnisse besitzt Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz des Weiteren in dem Schnittstellenbereich zwischen Erbrecht und Kunstrecht. Außer der Gestaltungsberatung und der „Störfallvorsorge“ gehört natürlich auch die forensische Auseinandersetzung zu seiner Tätigkeit. Vertretungsbefugt ist Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.

 

Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz ist Fachanwalt für Erbrecht und darüber hinaus zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.).

 

Darüber hinaus ist er zertifizierter Mediator und Mitglied der Zentrale für Mediation (CfM) in Köln.

 

Durch das Wirtschaftsmagazin „Finance Monthly“ wurde Herr Rechtsanwalt Gregor Lambertz als Gewinner der Legal Awards 2022 in der Kategorie Erbrecht Deutschland ausgezeichnet.

https://legalawards.finance-monthly.com/winners-edition/48/ 


 
E-Mail-Adresse: gregor.lambertz@koenig-rechtsanwaelte.de
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Sekretariat
 
Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Roth
Telefon: +49 (0) 651 - 970 40 11
Telefax: +49 (0) 651 - 970 40 70
E-Mail: stephanie.roth@koenig-rechtsanwaelte.de
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