top of page

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts.

Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt wird regelmäßig als Insolvenzverwalter bestimmt. Gerade in komplexen und umfangreichen Insolvenzen ist seine Expertise gefordert.

Wir gewährleisten Ihnen Beratung auf höchstem Niveau und werden bereits präventiv für Sie tätig. Im Fall der Insolvenzeröffnung müssen Sie als Gläubiger damit rechnen, einen Großteil Ihrer Forderung gegen den Insolvenzschuldner nicht mehr realisieren zu können. Zudem laufen Sie Gefahr, dass bereits erhaltene Zahlungen im Rahmen der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

Wenn Sie die Befürchtung haben, Ihr Schuldner könnte insolvenzgefährdet sein, müssen Sie bereits bei Vertragsschluss entsprechende Maßnahmen ergreifen, Ihre Forderung „insolvenzfest“ zu machen. Bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Verträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Schlagworte

 

  • Zahlungseinstellung

  • Überschuldung

  • Insolvenzantrag

  • Sanierung

  • Insolvenzplan

  • Insolvenzanfechtung

  • Gesellschafterhaftung

  • Kreditsicherung

  • Insolvenzarbeitsrecht

  • Insolvenzgeld

RA Prof. Dr. Dr. Schmidt, M.A.

Justizrat RA Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, M.A.

Fachanwalt für Insolvenzrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Mediator

bottom of page