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Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge umfasst begrifflich den personellen Wechsel im Kontext eines Wirtschaftsunternehmens. Umfasst werden der Übergang der Management-Verantwortung auf einen neuen angestellten Geschäftsführer oder Vorstand in einer Nicht-Familiengesellschaft, den Verkauf eines eigner geführten Unternehmens, die Errichtung einer Stiftung und der Einbringung eines Unternehmens, die Verpachtung eines Unternehmens sowie auch der Fall einer Ablösung des Vaters oder der Mutter durch eines oder mehrere Kinder als geschäftsführende Gesellschafter eines Familienunternehmens.

 

Nach Schätzungen stehen deutschlandweit in dem Zeitraum 2014-2018 in 135.000 Familienunternehmen die Nachfolgen an. Begrifflich wird der Begriff Familienunternehmen nahezu identisch mit dem des mittelständischen Unternehmens verwendet. Ein Unternehmen gilt dabei als mittelständig, wenn dessen Leitung bei den Inhabern liegt, also eine Einheit von Eigentum und Leitung vorliegt.

 

Von den 135.000 Nachfolgen entfällt rund die Hälfte auf familieninterne Nachfolgen und weitere 29 % auf familienexterne Nachfolgelösungen. Nach weiteren Schätzungen des IfM aus dem Jahr 2010 sind mehr als 80 % der Nachfolgen in Deutschland altersbedingt, sodass diese anders als krankheits- oder durch todbedingte Nachfolgen vernünftig geplant werden können.

 

Bei Unternehmensnachfolge ist es wichtig, rechtlich speziellen Sachverstand aus mehreren verschiedenen Bereichen zielführend miteinander zu verbinden. Dies betrifft das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Bankrecht, das Erbrecht, das Familienrecht und das Steuerrecht. Nur die Berücksichtigung aller vorgenannten, und ggf. noch weiterer thematisch einschlägiger Rechtsbereiche, kann unter Einbeziehung auf allen tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten und Strukturen zu einer geglückten Unternehmensnachfolge führen.

 

Erscheinungsformen der Unternehmensnachfolge

  • geplant/ungeplant

  • Familiennachfolger/externer Nachfolger

  • eigenbestimmt/fremdbestimmt

  • freundlich/feindlich

  • eine Ebene/mehrere Ebenen

  • solide Geschäftsbasis/Krise

  • Fortführung des bisherigen Geschäfts/Veränderung des bisherigen Geschäfts

 

Ablauf und Phasen der Unternehmensnachfolge

  • Information und Sensibilisierung

  • Bestandsaufnahme und Nachfolge-Strategie

  • Nachfolgekonzeption und Nachfolge-„Fahrplan“

  • Übertragung und Umsetzung

 

Erforderliches Know-how

  • Umfassende handelsrechtliche Expertise

  • Umfassende gesellschaftsrechtliche Expertise

  • Umfassende erbrechtliche Expertise

  • Umfassende steuerrechtliche Expertise

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Rechtsanwalt Gregor Lambertz

Fachanwalt für Arbeitsrecht |  Fachanwalt für Erbrecht |

Zertifizierter Testamentsvollstrecker | Zertifizierter Mediator

RA Gerrit Strotmann

Rechtsanwalt Gerrit Strotmann, LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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